Aufgrund neuer gesetzlicher Änderungen im Maklerrecht sind wir ab dem 23.12.2020 verpflichtet den erfolgsabhängigen Maklerkäufervertrag zwingend in Textform mit Ihnen abzuschließen bevor Sie den Nachweis/Adresse über die angefragte Immobilie von uns erhalten.
Deshalb bieten wir Ihnen unsere Maklerdienstleistung an, die nur im Erfolgsfalle, sprich bei einem notariellem Kaufvertragsabschluss über eine von uns nachgewiesene und/oder vermittelte Immobilie zur Zahlung fällig wird.
In diesem Fall sind dann 3,57% inkl. MwSt. vom vermittelten Kaufpreis nach notariellem Kaufvertragsabschluss zu bezahlen.
Sie können und dürfen erwarten, dass wir Ihnen ausschließlich nur von uns wertüberprüfte Immobilien im exklusiven Alleinverkaufsmandat anbieten.
Deshalb bestätigen wir Ihnen auch gerne, dass wir bereits zuvor mit dem Verkäufer ebenfalls ein Maklermandat mit einem gleichhohen Erfolgshonorar abgeschlossen haben.
Bitte bestätigen Sie per Antwort Mail, dass Sie diese Mail und die beigefügte Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden und das Musterwiderrufsformular erhalten haben und mit dem erfolgsabhängigen Maklerkäufervertrag einverstanden sind.
Danach erhalten Sie umgehend alle weiterführenden gewünschten Informationen für die angefragte Immobilie!
Vielen Dank!